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Hersteller und internationale Onlinehändler müssen gemäß ElektroG ihre Produkte zurücknehmen, gefährliche Stoffe ordnungsgemäß entsorgen und die Geräte mengenmäßig nach Kategorie melden.
Wir bieten eine vollständige Unterstützung bei der WEEE-Registrierung und Mengenmeldung in Deutschland – inklusive aller Prozesse gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).
So stellen Sie sicher, dass Ihre Produkte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und vermeiden Abmahnungen, Bußgelder oder Listungsstopps.

Unser Service deckt alle Gerätekategorien ab, darunter Wärmeübertrager, Haushaltskleingeräte sowie IT- und Telekommunikationsausrüstung.

WEEE/ElektroG-Pflichten  

für Hersteller und Verkäufer von Elektrogeräte in Deutschland

Wer ist Hersteller nach dem ElektroG?

·Produzent

·Vertreiber/Weiterverkäufer                        

·Importeur

·Nicht in DE ansässiger Direktverkäufer

Für welche Produkte gilt das ElektroG?
Grundsätzlich unterliegen alle Elektro- und Elektronikgeräte dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), sofern sie nicht ausdrücklich von der Regelung ausgenommen sind.
 

Ein Produkt gilt als Elektrogerät, wenn es für den Betrieb mit einer Wechselspannung von bis zu 1.000 Volt oder einer Gleichspannung von bis zu 1.500 Volt ausgelegt ist und

 

·entweder für seinen ordnungsgemäßen Betrieb auf elektrische Ströme oder elektromagnetische Felder angewiesen ist,

 

·oder der Erzeugung, Übertragung bzw. Messung elektrischer Ströme und elektromagnetischer Felder dient.

Recycling elektrogeräte bild.jpg

Nach der Registrierung bei der Stiftung EAR haben Hersteller und Importeure verschiedene gesetzliche Pflichten zu erfüllen.

1.  Jahres-Statistik melden

Jährlich im Februar werden Hersteller aufgefordert, eine Statistik für das Vorjahr einzureichen. Diese Meldung erfolgt bequem über das ear-Portal und muss spätestens bis Ende April übermittelt werden.

2. Zusätzliche Hersteller-Mitteilungen
Neben der Jahres-Statistik können weitere Meldungen erforderlich sein, beispielsweise zu bestimmten Gerätekategorien oder Mengenangaben.

3. Unternehmensdaten aktuell halten
Um eine reibungslose Kommunikation mit der stiftung ear zu gewährleisten, müssen Unternehmensdaten stets aktuell gehalten werden. Änderungen wie ein neuer Unternehmensname, geänderte Rechtsformen oder sonstige gesellschaftsrechtliche Anpassungen müssen über das Portal gemeldet werden. Laden Sie hierzu relevante Dokumente hoch, z. B. Verträge oder Handelsregisterauszüge. Die stiftung ear prüft, ob Ihre bestehende Registrierung übernommen werden kann. Dabei können Prüfgebühren anfallen. Sollte eine Übernahme nicht möglich sein, ist eine neue Registrierung erforderlich. Frühzeitige Meldung gibt Ihnen ausreichend Zeit, eine neue Registrierung rechtzeitig vorzunehmen.

 

4. Gerätekennzeichnung
Alle Elektrogeräte, die Sie auf dem europäischen Markt anbieten, müssen eindeutig als Ihre Produkte erkennbar sein. Die Kennzeichnung erfolgt dauerhaft mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne. Optional kann ein Datum oder ein ausgefüllter Balken unter dem Symbol angegeben werden, um den Inverkehrbringungszeitpunkt zu dokumentieren. Das Umweltbundesamt stellt das Kennzeichnungssymbol in digitaler Form (PNG) bereit.

5. Garantie stets aktuell halten
Wenn Sie Geräte für den privaten Gebrauch registrieren, müssen Sie eine insolvenzsichere Garantie nachweisen. Diese Garantie sollte jederzeit den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und für alle Geräte, die innerhalb eines Kalenderjahres in Verkehr gebracht werden, ausreichend sein.

6. Altgeräteabholung bei Kommunen
 

Elektro-Altgeräte aus privaten Haushalten werden in der Regel auf kommunalen Wertstoffhöfen abgegeben. Für deren Entsorgung sind jedoch die Hersteller verantwortlich, nicht die öffentliche Hand. Ist ein Sammelbehälter voll, ermittelt die Stiftung ear, welcher registrierte Hersteller oder Bevollmächtigte für Abholung und Austausch zuständig ist. Die Zuständigkeit richtet sich nach den Mengen an Geräten, die die Hersteller in Verkehr bringen.

Nach der Abholung melden Sie die gesammelten Gerätemengen über das ear-Portal an die Stiftung ear.


 

Werden Sie WEEE-konform in Deutschland?

Kontaktieren Sie uns – für Ihre individuelle Lösung!

 

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